Kreisverkehre waren in Deutschland in der Nachkriegszeit
gang und gäbe. Mit der Verkehrsrechts-Reform von 1969 wurde das
Verkehrszeichen Kreisverkehr jedoch aus der StVO entfernt.
Kreisverkehre wurden in den folgenden Jahren häufig in lichtsignalgerechte
Kreuzungen umgebaut. In anderen europäischen Ländern (Frankreich, England
Spanien) wurden Kreisverkehre dagegen weiterhin gebaut. Erst mit der
Änderung der Vorfahrtregelung im Kreisverkehr im Februar 2001 erlebten
Kreisverkehre auch in Deutschland eine Wiederkehr.
War vorher der in den
Kreisverkehr Einfahrende vorfahrtberechtigt, hat nun der im Kreisverkehr
befindliche Fahrer die Vorfahrt. Diese Änderung bewirkt einen höheren
Verkehrsfluss, der Kreisverkehre verkehrsplanerisch erst interessant macht.
In Deutschland wurde mit Änderung der
StVO vom 11.12.2000 der § 9a neu in
die StVO aufgenommen, der das Verhalten im Kreisverkehr regelt und das
Kreisverkehrsschild definiert.
Als Vorteil gegenüber einem herkömmlichen Verkehrsknoten gilt die größere
Verkehrssicherheit. Diese wird vor allem durch die niedrige Geschwindigkeit
der durchfahrenden Fahrzeuge erzielt, aber auch durch die bessere
Übersichtlichkeit. Gleichzeitig kann dabei der Verkehrsfluss gesteigert
werden. Die Durchlassgeschwindigkeit ist oft höher als bei einer vorfahrts-
oder signalgesteuerten Kreuzung, da der Verkehr flüssiger laufen kann.
Weitere Vorteile sind eine überschaubarere Verkehrslage, bessere
Wirtschaftlichkeit durch die verteilende Wirkung und weniger Abgase und
Lärm. Hinzu kommen geringere Wartungskosten gegenüber einer ampelgesteuerten
Kreuzung.
Kleine Kreisverkehre haben einen Durchmesser von 25 bis 40 m. Die
Mittelinsel ist in der Regel nicht überfahrbar ausgeführt. Kleinere
Kreisverkehre können eine überfahrbare, abgesetzte innere Spur haben, um
großen Fahrzeugen mit großen Wendekreisen ein Befahren zu ermöglichen.
Kleine Kreisverkehre werden vor allem in Randbereichen von Orten eingesetzt.
Das Merkblatt für kleine Kreisverkehrsplätze (KVP) der
FGSV unterscheidet
diese hinsichtlich ihrer Größe, ob ein KVP innerhalb oder außerhalb bebauter
Gebiete liegt. Demnach soll der Außendurchmesser des KVP innerhalb bebauter
Gebiete zwischen 26 und 35 Metern und außerhalb bebauter Gebiete zwischen 35
und 45 Metern liegen.
In Deutschland und der Schweiz ist das Blinken beim Einfahren in den
Kreisverkehr verboten, bei der Ausfahrt Pflicht, in Österreich beim
Einfahren nicht verboten, beim Ausfahren jedoch ebenso vorgeschrieben.
Generell wird nach rechts, also entgegen dem Uhrzeigersinn, eingefahren.
In Deutschland erhält der einfahrende Verkehr grundsätzlich die Tafel
Vorrang geben. Es ist gesetzlich festgelegt, dass dadurch der Verkehr im
Kreis ohne zusätzliche Tafeln Vorfahrt hat. |